Porno-Streaming ist keine Rechtsverletzung

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U*******m
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article128726425/Porno-Streaming-ist-keine-Rechtsverletzung.html

Nach dem Landgericht Potsdam hat auch das Landgericht Hannover die Redtube-Abmahnfirma The Archive AG verurteilt. Die Abmahnungen sind nicht rechtmäßig – Porno-Streaming selbst dagegen sehr wohl.
Opfer der Redtube-Massenabmahnungen müsen definitiv keinen Cent zahlen. Nach dem Landgericht Potsdam kam nun auch das Amtsgericht Hannover zu diesem Urteil. Geklagt hatte eine Frau, die Anfang Dezember von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Kollegen im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG abgemahnt worden war. Die Klägerin ließ das Gericht darüber entscheiden, ob sie die von der The Archive in der Abmahnung geforderten 250 Euro zahlen müsse.

Das Gericht entschied eindeutig, dass die Forderungen von The Archive unberechtigt sind. Über das Urteil berichtete die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft auf ihrer Website. Deren Anwälte hatten die Klägerin vor Gericht vertreten.

Mit ihrem Urteil entschieden die Hannoveraner Richter auch, dass das Ansehen von gestreamten Videoinhalten im Netz rechtmäßig ist, solange das Video-Material nicht offensichtlich von einer rechtswidrig kopierten Vorlage stammt: "An einer solchen offensichtlichen Rechtsverletzung fehlt es", begründeten die Richter ihr Urteil.
Weitreichendes Urteil

Doch sie gehen sogar noch weiter. Die Kontrolle, ob ein gestreamter Inhalt illegal kopiert wurde oder nicht, kann dem Nutzer eines Streaming-Angebotes nicht zugemutet werden, so das Amtsgericht. Der reine Konsum eines illegal veröffentlichen Films ist danach erlaubt.

Der Nutzer eines Videostreams hat in der Regel keine Möglichkeit der Kontrolle, ob der Film rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es hinge somit vom Zufall ab, ob der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht oder nicht. Sollte diese Rechtsauffassung Schule machen, sind auch die Nutzer von anderen Videostreaming-Portalen zunächst vor kostenpflichtigen Abmahnungen sicher.

Für die Redtube-Nutzer ist der Richterspruch ein klares Signal: Sie müssen keine weiteren Abmahnungen fürchten. Wer jedoch bereits an The Archive bezahlt hat, wird seine 250 Euro vermutlich nie wiedersehen: Die Firma ist bereits umgezogen und hat ihren Chef gewechselt. The Archive ist zudem vorerst nicht mehr erreichbar: Die Webseite der Firma ist offline gegangen, Telefonnummern gibt es keine mehr.
a member
Herzlichen Dank für Deine Ausführungen!! Sehr informativ!!
a member
hatte das urteil zwar schon gelesen aber das ist ja juristendeutsch!
dein posting sehr gut einfach zu verstehen für jeden, dafür danke,
desweiteren freut mich da surteil natürlich sehr man kann wieder ohne bedenken einen clip ansehen ohne befürchten zu müssen das es wieder geld kostet.
find ich endlich mal verbraucherfreundliches urteil!!   

a member
Auch ich hatte eine Abmahnung bekommen.
Habe das einfach ironiert.... nach endliche weiteren Abmahnungen
sollte ich schon 850 € zahlen.
Bin einfach stur geblieben, weil ich nichts verkehrtes gemacht habe.
Außerdem wird man manchmal im Hintergrund weiter geleitet.
Jetzt habe ich von denen seit 2 Monaten nichts mehr gehört.
Außerdem habe ich gelesen, das eine Abmahnung per E-Mail nicht rechtsgültig ist...da kann ja jeder mir was schicken.
a member
Ich hatte auch mit diese Schweinebuckel zu tun! hatte mich bei meiner Verbraucherzentrale und den Amtgericht Köln informiert, bin bei Beiden sehr gut beraten worden. Hat mich zwar 45,00 € gekostet, aber immer noch BESSER als 250,00 € diesen Lumpenhunden hienterher schmeissen.

Wie die Anderen schon rieten,: Nicht zahlen!!!!!!!!!!!!!
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